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  1. Allgemeines

    1. Für sämtliche von Busyless GmbH, Sieper Straße 42, 42855 Remscheid, Telefonnummer: 02191 79 31 860, E-Mail: webmaster@busyless.net, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22681 („Busyless“) erbrachten Dienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („ABG“). Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Busyless nicht ausdrücklich wiederspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

    2. Diese AGB können durch Busyless jederzeit geändert werden, soweit dadurch wesentliche Bestimmungen (insbesondere Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Kündigung) nicht wesentlich berührt werden und die Ausgewogenheit der Regelungen nicht bzw. nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Entwicklungen, für die Durchführung des Vertrages erforderliche Anpassungen, gesetzliche Änderungen oder Änderungen der Rechtsprechung.

    3. Im Falle von Änderungen dieser AGB im Rahmen einer bestehenden, fortlaufenden Geschäftsbeziehung kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich kündigen. Kündigt der Kunde nicht bzw. nicht fristgerecht, gelten die Änderungen mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens als durch den Kunden genehmigt.

  2. Vertragsgegenstand, Vertragsbeginn

    1. Busyless erstellt, hostet (auch durch Dritte) und liefert an Kunden IT-Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden individuell vereinbart. Darüber hinaus erbringt Busyless gegenüber Kunden gegebenenfalls weitere erforderliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der von dem Kunden definierten Nutzungen.

      Änderungswünsche des Kunden nach Fertigstellung und/oder Erbringung der beauftragten Leistungen durch Busyless gelten als neuer Auftrag.

    2. Das Vertragsverhältnis zwischen Busyless und dem Kunden kommt mit mündlicher, schriftlicher oder in Textform gehaltener Beauftragung durch den Kunden und der Annahme durch Busyless, die entweder schriftlich, in Textform oder stillschweigend durch Erbringen der von dem Kunden beauftragten Leistungen erfolgen kann, zustande.

  3. Weitere Rechte und Pflichten seitens Busyless

    1. Busyless ist berechtigt, die gelieferten Leistungen mit einem Urheberhinweis zu versehen, der mit der Leistung zu veröffentlichen ist.

    2. Im Falle der Lieferung von Online- und/oder Net-Rätseln ist Busyless berechtigt, Tracking-Tools (z.B. Google Analytics) einzusetzen, mit denen interne Statistiken erstellt werden, wie oft, welche Seiten abgerufen werden. Busyless wird den Kunden im Rahmen der Übermittlung der Dienstleistung über die Nutzung des jeweiligen Tracking-Tools unterrichten. Sofern der Kunde nicht bei der Bestellung der Nutzung des Trackingtools widerspricht, gilt dies als Einverständnis für dessen Nutzung.

    3. Zwischen Busyless und dem Kunden vereinbarte Bereitstellungstermine sind freibleibend, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine andere Regelung treffen und stehen ferner unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und umfänglich nachkommt.

    4. Sofern Busyless ihr obliegende Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird Busyless für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung in Folge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung.

  4. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde wird ferner sämtliche Mitwirkungshandlungen erbringen, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Dies gilt insbesondere im Falle der Abstimmung von Anpassungen bei der Lieferung von Dienstleistungen an die Infrastruktur des Kunden. Sofern der Kunde seine Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht zeitgerecht erbringt, verlängern sich vereinbarte Bereitstellungstermine entsprechend.

    2. Es ist den Kunden nicht gestattet, eine Analyse der gelieferten Daten und/oder die Daten in sonstiger Weise zu bearbeiten oder zu ändern. Die Rückübersetzung in andere Codeformen („Dekompilierung“) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Rätsels („Reverse Engineering“) sind dem Kunden nicht gestattet.

  5. Entgelt, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

    1. Die Parteien werden im Rahmen der Einzelbeauftragung das für die Lieferung und Leistungen seitens Busyless zu zahlende Entgelt vereinbaren.

      Im Falle der Vereinbarung von Rahmenverträgen, die die Lieferung von Dienstleistungen über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum vorsehen, gelten die vereinbarten Vergütungsabreden bis zu einer ausdrücklichen Neuvereinbarung.

      Ferner wird Busyless dem Kunden etwaige Nebenkosten (z.B. Kosten für die Erstellung von Zeichnerarbeiten), Hostingkosten und/oder sonstige Drittkosten gesondert berechnen.

    2. Sämtliche Preisangaben seitens Busyless verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

    3. Der Kunde erhält von Busyless für die erbrachten Lieferungen und Leistungen eine digitale Rechnung. Die von Busyless in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig und sind spätestens binnen 28 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

    4. Im Falle eines Verzuges des Kunden mit der Zahlung fälligen Entgelts ist Busyless berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.

    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen der Busyless GmbH aufgrund erbrachter Lieferungen und Leistungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  6. Gewährleistung

    1. Busyless wird die erbrachten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen.

    2. Der Kunde wird die von Busyless erfolgten Dienstleistungen unmittelbar nach Zugang untersuchen und – wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt – Busyless unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe des Dienstleistung, eine schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die von Busyless erfolgte Lieferung als ordnungsgemäß, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

    3. Sollte trotz der von Busyless aufgewendeten Sorgfalt ein Mangel auftreten, so wird Busyless - vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge durch den Kunden – den Mangel nach eigener Wahl nachbessern oder ein Ersatz liefern. Der Kunde wird Busyless Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist geben.

    4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Dienstleistung sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Ebenso scheiden Mängelansprüche aus, wenn der Kunde das von Busyless gelieferten Quellcode ändert.

  7. Haftung

    1. Busyless haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für Busyless selbst als auch für deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    2. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Busyless, deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für Busyless im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Ferner ist die Haftung von Busyless in diesen Fällen auf einen Betrag von maximal € 5.000,- begrenzt.

    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern sie durch Busyless, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden. Eine etwaige Haftung der Busyless GmbH nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, wie beispielhaft dem Produkthaftungsgesetz, bleibt ebenfalls unberührt.

    4. Der Kunde verpflichtet sich, Daten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Busyless ausgetauscht werden und/oder mit der Leistungserbringung von Busyless in Verbindung stehen, gesondert zu Sicherungszwecken zu speichern. Busyless haftet nicht für einen etwaigen Datenverlust.

  8. Datenschutz

    1. Busyless wird zum Zwecke der Erbringung der beauftragten Lieferungen und Leistungen personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz dies erlaubt oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat.

    2. Insbesondere wird Busyless von dem Kunden eine gesonderte Einwilligung einholen, sofern der Name des Kunden und/oder dessen Geschäftszeichen als Referenzangabe zur Bewerbung der Tätigkeiten seitens Busyless genutzt werden soll. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eine entsprechende Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen.

    3. Busyless ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Drittunternehmen, die im Rahmen der Leistungserbringung durch Busyless einbezogen werden, weiterzuleiten. Eine sonstige Weitergabe von Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, Busyless wird zur Weiterleitung der Daten durch gerichtliche Verfügung und/oder behördliche Anordnung verpflichtet.

    4. Sofern Daten im Rahmen der Erfüllung des von dem Kunden beauftragten Projektes über öffentliche Netze ausgetauscht werden, ist dem Kunden bekannt, dass die Daten gegebenenfalls von Dritten zur Kenntnis genommen werden können. Busyless übernimmt keine Haftung für die Unversehrtheit der Daten, soweit Busyless nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

  9. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort für alle Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist für beide Teile der Geschäftssitz von Busyless.

    2. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner etwaigen Beendigung gilt der Gerichtsstand des Geschäftssitzes von Busyless, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder wenn sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Busyless und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Etwaig anwendbare Bestimmungen des UN-Kaufrechts und/oder sonstiger internationaler Bestimmungen finden keine Anwendung.

    4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt.

Remscheid, März 2023